AGB

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Firma Racepool99 Racing Events Dresden, unabhängig vom Veranstaltungsort.

2. Durchführung von Veranstaltungen

Die Einzelheiten der Veranstaltung richten sich nach dem Individualvertrag mit dem Kunden. Gegenstand der Veranstaltungen sind Mitfahrten auf motorsportlich modifizierten Motorrädern (Soziusfahrten) sowie Selbst- und Mitfahrten in Sport – PKW als Fahrer bzw. Beifahrer.

Racepool99 behält sich das Recht vor, unverzüglich nach Eintreten von Hinderungsgründen eine Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. Die Absage kann formfrei erfolgen. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass insbesondere Witterungsbedingungen eine gefahrlose Durchführung der Veranstaltung hindern können. Es liegt allein im Ermessen von Racepool99, unter bestimmten Witterungsbedingungen eine Veranstaltung nicht durchzuführen. Einer näheren Begründung bedarf es in allen Fällen nicht, in denen die Hinderungsgründe offensichtlich sind, insbesondere die Wetterlage und dadurch der Sicherung von Gut und Leben. Des Weiteren obliegt es allein Racpool99, bei Vorliegen bestimmter ungünstiger Witterungsbedingungen eine Veranstaltung nicht abzusagen, wenn nach der pflichtgemäßen sorgfältigen Einschätzung von Racepool99 die Sicherheit des Kunden dennoch gewährleistet bleibt und der Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinflusst wird. Sagt der Kunde in einem solchen Fall seine Teilnahme ab, besteht kein Erstattungsanspruch. Sollte Racepool99 durch eine solche Absage sonstige Vermögensnachteile entstehen, insbesondere durch das vergeblich gewordene Vorhalten von Personal und Fahrzeugen, haftet hierfür der Kunde. Ausnahme hierbei der Abschluss unserer Reiserücktritt Versicherung oder der Schön Wetter Versicherung, siehe Punkt 2.1

Die Veranstaltungen finden auf abgesperrter Rennstrecke statt. Für den Fall, dass infolge von Umständen im Einflussbereich eines Rennringbetreibers ein Veranstaltungsort nicht zur Verfügung steht, ist Racepool99 ebenfalls zur Absage der Veranstaltung berechtigt. Für diesen Fall hat der Kunde einen Anspruch auf Beförderung zu einem anderen Termin. Bei der Terminvereinbarung haben die Parteien auf die Interessen des jeweils anderen Vertragspartners Rücksicht zu nehmen, insbesondere auf Anreisewege und Buchungsstände.

2.1 Versicherungen bei Schlecht Wetter oder Krankheit

Racepool99 Schlecht-Wetter-Versicherung/Sicherheit bei Regen/Sturm/Hagel
Damit haben Sie die Möglichkeit einen neuen Termin von uns zu bekommen bzw. steht einer Rückzahlung des Betrages nichts im Wege, wenn das Event witterungsbedingt ausfallen muss. Hat man die Versicherung nicht, gilt der Gutschein als abgefahren.

Ein Liftticket z.B. gilt als entwertet, wenn der Liftbetrieb wegen Sturm eigestellt wird. Bei einer Konzertkarte kann man auch nicht ein anderes Mal gehen oder das Geld zurückfordern, wenn man zum Termin nicht war.
Voraussetzung: Buchung bis 4 Wochen vor dem Event
99,00€
https://www.racepool99.de/rennstrecke-fahren/schlecht-wetter-versicherung

Racepool99 Reise/Event Rücktrittsversicherung im Krankheitsfall
Im Krankheitsfall, gerade in diesen Zeiten, gibt es von unserem Versicherer nach Abgabe eines Krankenscheines und Ausfüllen eines Formulars vom Arzt den vollen Kaufpreis zurück. Man kann auch eine andere beliebige Person als Ersatz schicken.
Bei Nichterscheinen ohne Versicherung gilt der Gutschein als gefahren.
Voraussetzung: Buchung bis 4 Wochen vor dem Event
99,00€
https://www.racepool99.de/rennstrecke-fahren/reiseruecktritt-versicherung

3. Ausschließung von der Teilnahme

Personen, die nicht vor Fahrtantritt die Sicherheitserklärung von Racepool99 anerkannt und unterschrieben haben und/oder die in der Sicherheitserklärung bestätigte körperliche und geistige Eignung nicht haben, werden nicht befördert. Die Sicherheitserklärung und diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Beförderungsvertrages.

Personen unter 18 Jahren werden bei alleinigem Erscheinen nicht befördert. Personen zwischen 4 und 18 Jahren werden nur mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten befördert. Die Einwilligung muss vor Fahrtantritt im Original vorliegen. Die Identität der Personensorgeberechtigten ist auf Verlangen in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Dies gilt auch bei Anwesenheit der Personensorgeberechtigten am Veranstaltungsort.

Personen, die in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit – gleich in welchem Maße – beschränkt sind, können unter Angabe des Grundes jederzeit von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Der Ausschluss kann formfrei erfolgen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht, es sei denn, der Ausschluss erfolgte offensichtlich mutwillig.

Ein Ausschluss kann auch erfolgen, wenn Personen durch ihr Verhalten die eigene Sicherheit, die des Fahrers oder anderer Veranstaltungsteilnehmer gefährden. Auf den Eintritt eines Schadens kommt es nicht an, es sei denn, das Verhalten des Teilnehmers war nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht unüblich und für Racepool99 unter Berücksichtigung der Besonderheiten einer Renntaxi–Beförderung vorhersehbar.

Ein Ausschluss kann schließlich auch erfolgen, wenn aufgrund der Körpergröße oder des Gewichtes eines Teilnehmers eine gefahrlose Beförderung nicht gewährleistet werden kann. Hat der Kunde nicht rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn darauf hingewiesen, dass in seiner Person ein solcher Grund vorliegen könnte, so sind Erstattungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn, dass der Kunde mit einem Beförderungshindernis auf Grund seiner körperlichen Konstitution vernünftigerweise nicht rechnen musste.

Dem ausgeschlossenen Kunden steht es frei, einen anderen Teilnehmer zu benennen, sofern dieser zum selben Termin teilnehmen kann und in seiner Person alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

 4. Sicherheitsausrüstung

Die Beförderung erfolgt grundsätzlich nur für Träger einer vollständigen funktionsfähigen Sicherheitsausrüstung. Bei Racepool99 Veranstaltungen werden diese Sachen Entgelt frei gestellt werden.

a) PKW-Selbst- bzw. Taxifahrt – wird gestellt

  • Integral/Tourenwagen-Schutzhelm mit Prüfnummer und Sturmhaube
  • beste Anzugsordnung: lange und enganliegende Bekleidung für Ober- und Unterkörper
  • Dfestes sportliches Schuhwerk mit Strümpfen

b) Motorrad-Renn Taxifahrt – wird gestellt

  • Bitte bringen Sie eigene lange Unterwäsche mit, gern atmungsaktiv aus dem Sportbereich!!!
  • Integral-Schutzhelm mit Prüfnummer
  • Protektoren-Lederkombi
  • Durchgehender Rückenprotektor, auch integriert
  • Motorrad-Stiefel
  • Protektoren-Lederhandschuhe mit langem Schaft
  • PS: eigene Motorrad Ausrüstung darf verwendet werden

Schmuck jedweder Art ist abzulegen, wenn der Veranstalter dies anweist. Der Kunde ist verpflichtet, auf das Tragen nicht sichtbarer Schmuckstücke hinzuweisen, insbesondere Körper- Piercings, nicht sichtbare Ketten und dergleichen. Erfolgt dieser Hinweis nicht und verletzt sich der Kunde während der Veranstaltung auf Grund dieses Schmuckes, ist der Veranstalter von jeder Haftung frei. Dies gilt auch, wenn der Schmuck nur mitursächlich für eine Verletzung geworden ist, nicht jedoch für Schmuck, der offensichtlich keinen Einfluss auf die Sicherheit hat.

5. Anmeldung, Buchung, Preise

Für das Zustandekommen des Beförderungsvertrages ist das von Racepool99 vorgehaltene Formular zu verwenden. Die Buchung muss schriftlich erfolgen. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch Racepool99 zustande.

Die Buchungsbestätigung ist aufschiebend bedingt durch den Eingang des Rechnungsbetrages innerhalb des von Racepool99 vorgegebenen Zahlungszieles. Ohne anderslautende Angabe sind Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.

Das gilt entsprechend bei Ausgabe von Gutscheinen für die Teilnahme. Ein Gutscheininhaber kann noch am Veranstaltungsort unter Hinweis auf die nicht bezahlte Rechnung des Gutscheinerwerbers ausgeschlossen werden. Eine vorherige Hinweispflicht von Racepool99 besteht nicht.

Kommt es zu Buchungen für die Mitfahrten am Veranstaltungsort, so werden die Buchungsbeträge sofort vor Ort in bar, per EC Cash oder Paypal fällig.

Die auf den Internetseiten von Racepool99 oder sonst in werblichen Darstellungen angegebenen Preise sind verbindlich, soweit nicht vor schriftlicher Buchungsbestätigung durch Racepool99 ein schriftlicher Hinweis auf einen abweichenden Preis erfolgt. Eine Buchungsbestätigung unter Angabe eines abweichenden Preises bedarf für das Wirksamwerden des Vertrages der erneuten Bestätigung durch den Kunden, wenn der Preis zu Lasten des Kunden abweicht.

Die Preise für Endverbraucher im Sinne des Gesetzes verstehen sich inklusive der zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Mehrwertsteuer.

Die Preise für vorsteuerabzugsberechtigte Vertragspartner verstehen sich exklusive der zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Mehrwertsteuer.

6. Aufrechnung, Zurückbehaltung

DDer Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen oder bezüglich solcher Forderungen Zurückbehaltungsrechte geltend machen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur zulässig, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Rücktritt vom Vertrag

Bei Rücktritt eines Vertragspartners im Rahmen des Gutscheinerwerbs ist eine Rückerstattung des Rechnungsbetrags bzw. Buchungspreises ausgeschlossen. Es sei denn er storniert in den ersten 14 Tagen nach Kauf, in der Stornofrist nach Bestellung/Kauf des Gutscheines oder einer gebuchten Terminfahrt.

8. Haftung

Die Teilnahme an Veranstaltungen im Taxibetrieb erfolgt auf eigene Gefahr. Vor Beginn der Veranstaltung hat sich jeder T eilnehmer ausdrücklich für sich und auch für eventuelle Rechtsnachfolger mit der Sicherheitserklärung von Racepool99 einverstanden zu erklären.

Macht der Teilnehmer in der Sicherheitserklärung oder im Zusammenhang mit seinen Hinweispflichten, nach diesen AGB oder sonst, falsche oder unvollständige Angaben, so wird im Schadenfall vermutet, dass der Schaden aufgrund dieser Angaben entstanden ist. Das gilt nur für solche Angaben, die für die sichere Durchführung der Veranstaltung von Belang sind.

9. Versicherung

Der Kunde versichert, den Deckungsschutz einer Unfallversicherung mit ausreichender Deckungssumme und unter Einschluss von Unfällen bei dieser Art von Veranstaltungen innezuhaben. Sprich jeder muss eine Unfallversicherung haben für freizeitaktiven Sport als Inhalt. Racepool99 ist im Besitz einer gültigen Betriebshaftplicht. Der Kunde haftet mit einer Selbstbeteiligung bis zu 5000,- Euro bei Verursachung von Unfallschäden beim Selbstfahren, das gilt nicht für Renntaxi Fahrten mit einem professionellen Instruktor/Rennfahrer.

10. Verwertungsrechte

Racepool99 wird mit Abschluss des Beförderungsvertrages unwiderruflich gestattet, Fotos, Film- , Video- und Tonaufnahmen sowie schriftliche Aufzeichnungen für eigene werbliche Zwecke zu verwenden. Ein Widerspruch hiergegen ist nur dann beachtlich, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse an der Nichtverwertung geltend gemacht und glaubhaft gemacht wird, dass über den gesetzlichen Schutz dieser Rechte hinausgeht.

Stand: 10.01.2023

Racepool99 Racing Events
Steve Mizera
Schlüterstr.29
01277 Dresden

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